Вход на сайт
AE - на 1 или 3 года?
505 просмотров
Перейти к просмотру всей ветки
в ответ Hochdorf 02.02.13 00:15
В ответ на:
Будьте добры, поясните, где именно параграф про срок годности?
Будьте добры, поясните, где именно параграф про срок годности?
вам в сообщении #4 даже ссылку дали, куда уж проще найти раздел про воссоединение и про сроки
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz
§28.1.6 Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der Erteilung
i. d. R. auf drei Jahre zu befristen. Hiervon abweichend ist eine Befristung auf nur ein Jahr
angezeigt, wenn Restzweifel bestehen (unterhalb der eine Ablehnung des Antrags rechtfertigenden Schwelle), ob die Eheschließung
nur zum Zweck der Aufenthaltssicherung des
ausländischen Ehegatten geschlossen wurde (so
genannte Scheinehe, siehe hierzu Nummer
27.1a.1.1.2 f.). Soweit entsprechende Zweifel am
Vorliegen einer allgemeinen Erteilungsvoraussetzung bestehen oder Obdachlosigkeit droht,
ist die Aufenthaltserlaubnis ebenfalls zunächst
nur für ein Jahr zu erteilen.