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подробности о новом законе (Blaue Karte).

29.01.13 09:50
Re: подробности о новом законе (Blaue Karte).
 
  botem прохожий
в ответ Vlada31 28.01.13 17:26
KVR MÜNCHEN:

Blaue Karte EU
Für die Beantragung der Blauen Karte EU nach der Einreise werden folgende Uriterlagen
benötigt:
• vollständig ausgefülltes Antragsformular
• gültiger Pass
• ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto (Fotoautomaten befinden sich in der Ausländerbehörde)
• gegebenenfalls das ausgefüllte Formular Ausländerbeschäftigung
• Hochschulzeugnis oder Hochschuldiplom (bei ausländischen Abschlüssen muss eine beglaubigte, deutsche Übersetzung und gegebenenfalls die förmliche Anerkennung vorgelegt werden)
• Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl der Wohnung und der aktuellen Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung
Diese Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein.
Befristung der Erteilungsdauer
Die Blaue Karte EU wird bei erstmaliger Erteilung auf höchstens vier Jahre befristet. Beträgt die Dauer des Arbeitsvertrages weniger als vier Jahre, wird die Blaue Karte EU für die Dauer des Arbeitsvertrages zuzüglich dreier Monate ausgestellt.
Gebühr
Die Gebühr für die Erteilung einer Blauen Karte EU von über einem Jahr beträgt 110 Euro.
Arbeitsplatzwechsel
Für jeden Arbeitsplatzwechsel ist in den ersten zwei Jahren der Beschäftigung die Erlaubnis durch die Ausländerbehörde erforderlich.
Niederlassungserlaubnis
Informationen zur Niederlassungserlaubnis für Inhaber der Blauen Karte EU sind in folgenden Merkblättern zu finden:
• Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU
• Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen

 

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