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отказ Niederlassungserlaubnis
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in Antwort Sohn 07.12.12 23:31, Zuletzt geändert 10.12.12 14:21 (ameliea)
вот вам ссылка:
вот етот абзатц:
пишите видершпрух, приложив ету распечатку. вам не нужен цуштимунг от бундесагентур, потому как вы под Абс.2 подходите
В ответ на:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/DA-Aufenthaltsgesetz.pdf
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В ответ на:
Nach § 3 BeschV / § 2 BeschVerfV bedarf die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an Hochqualifizierte nach § 19 Abs. 2 keiner Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Sofern eine Aufenthaltserlaubnis an Hochqualifizierte erteilt werden soll, die nicht unter die Regel-beispiele des § 19 Abs. 2 zu subsumieren sind, ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich (vgl. § 19 Abs. 1 AufenthG).
Nach § 3 BeschV / § 2 BeschVerfV bedarf die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an Hochqualifizierte nach § 19 Abs. 2 keiner Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Sofern eine Aufenthaltserlaubnis an Hochqualifizierte erteilt werden soll, die nicht unter die Regel-beispiele des § 19 Abs. 2 zu subsumieren sind, ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich (vgl. § 19 Abs. 1 AufenthG).
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