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подробности о новом законе (Blaue Karte).
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в ответ ruslan_ka 15.11.12 21:40
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по логике вполне вписывается ...
по логике вполне вписывается ...
Итак, горячие новости с фронта

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Sehr geehrter Herr ***,
Sie sind hier auf einen redaktionellen Fehler aufmerksam geworden, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auch schon erkannt hat und der in der nächsten Änderung der Beschäftigungsverordnung berichtigt wird. In § 41a Abs. 2 Satz 2 muss es statt „Absatz 1 Satz 4“ „Absatz 1 Satz 2“ heißen. Das heißt, auch die Gehaltsgrenze der Blauen Karte, die an Arbeitnehmer in Mangelberufen erteilt wird, wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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Sehr geehrter Herr ***,
Sie sind hier auf einen redaktionellen Fehler aufmerksam geworden, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auch schon erkannt hat und der in der nächsten Änderung der Beschäftigungsverordnung berichtigt wird. In § 41a Abs. 2 Satz 2 muss es statt „Absatz 1 Satz 4“ „Absatz 1 Satz 2“ heißen. Das heißt, auch die Gehaltsgrenze der Blauen Karte, die an Arbeitnehmer in Mangelberufen erteilt wird, wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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