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DA-EG
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in Antwort Dresdner 01.10.12 09:44
В ответ на:
Вас в BAMF обманули.
Вас в BAMF обманули.
И вот как это было обоснованно:
Из Richtlinie 2003/109/EG:
Artikel 5
Bedingungen für die Zuerkennung der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten
(1) Die Mitgliedstaaten verlangen vom Drittstaatsangehörigen den Nachweis, dass er für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen über Folgendes verfügt:
a) feste und regelmäßige Einkünfte, die ohne Inanspruchnahme der Sozialhilfeleistungen des betreffenden Mitgliedstaats für seinen eigenen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen ausreichen. Die Mitgliedstaaten beurteilen diese Einkünfte anhand ihrer Art und Regelmäßigkeit und können die Höhe der Mindestlöhne und -renten beim Antrag auf Erteilung der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten berücksichtigen;
То есть, если жена не работает, то и доходов, чтобы содержать себя и других неработающих членов семьи у нее нет... А при выезде в другую страну ЕУ, она в соответствии с:
(20) Familienangehörige sollten auch das Recht haben, sich mit dem langfristig Aufenthaltsberechtigten in einem anderen Mitgliedstaat niederzulassen, um die familiäre Lebensgemeinschaft zu wahren und den langfristig Aufenthaltsberechtigten nicht in der Ausübung seines Aufenthaltsrechts zu behindern. Im Zusammenhang mit Familienmitgliedern, denen gestattet werden kann, den langfristig Aufenthaltsberechtigten zu begleiten oder ihm nachzureisen, sollten die Mitgliedstaaten der Lage von erwachsenen Kindern mit Behinderungen und unterhaltsberechtigten Verwandten in gerader aufsteigender Linie ersten Grades besondere Beachtung schenken.
может его(то есть меня) сопровождать.
То есть, уважаемый Dresdner, основания так утверждать у БАМФ были, хотя может быть, что через суд, можно было бы чего-то другого и добиться. Как говорится, закон, что дышло...:)
Источник: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32003L0109:DE:NOT