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Оформление для гражданина ЕС

14.09.12 19:41
Re: Оформление для гражданина ЕС
 
ledi320 постоялец
ledi320
в ответ alexxom 14.09.12 14:27
Из вашей ссылки
В ответ на:
Keiner Arbeitsgenehmigung bedürfen bulgarische und rumänsiche Arbeitnehmer, die
sich bereis seit drei Jahren ununterbrochen in Deutschland aufhalten.

Вы в Германии прожили 3 года?
И там ж продолжение текста
В ответ на:
1. Allgemeiner Hinweis
Bulgarische und rumänische Unionsbürger können sich erst nach einer Übergangszeit
auf die europäische Grundfreiheit der Arbeitnehmerfreizügigkeit berufen. Während dieser
Übergangszeit - längstens bis zum 31.12.2013 – dürfen bulgarische oder rumänische
Arbeitnehmer eine Beschäftigung nur mit einer Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit
ausüben und von Arbeitgebern nur beschäftigt werden, wenn sie eine solche Genehmigung
besitzen. Grundlage ist § 284 des Sozialgesetzbuchs Drittes Buch.
Diese Genehmigung kann als Arbeitsberechtigung-EU oder als Arbeitserlaubnis-EU erteilt
werden.

 

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