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подробности о новом законе (Blaue Karte).

05.09.12 18:20
Re: подробности о новом законе (Blaue Karte).
 
dimafogo знакомое лицо
in Antwort FuntPND 05.09.12 15:59
В ответ на:
Насколько я понял, в моем АБХ 33/21 месяц считаются с момента начала работы, а не с момента перехода на ГК.

И не только в Вашем
См. пост #379:
В ответ на:
Inhaber einer Blauen Karte EU haben nach § 19a Absatz 6 AufenthG nach 33 Monaten hochqualifizierter Beschäftigung Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis. Soweit deutsche Sprachkenntnisse der Stufe B1 nachgewiesen werden, wird die Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten hochqualifizierter Beschäftigung erteilt.
Angerechnet werden Zeiten des Besitzes einer Blauen Karte EU. Darüber hinaus werden Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18 Absatz 4 AufenthG i.V.m. § 27 Beschäftigungsverordnung angerechnet, wenn der Ausländer über einen Hochschulabschluss und ein Gehalt verfügte, mit dem in dieser Zeit die nachfolgend genannten Mindestgehaltsgrenzen erfüllt wurden.

 

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