Login
Сохранение NE
1000 просмотров
Перейти к просмотру всей ветки
in Antwort aschnurrbart 02.07.12 11:26
В ответ на:
Niederlassungserlaubnis (ehemals Aufenthaltsberechtigung, unbefristete Aufenthaltserlaubnis)
Die Niederlassungserlaubnis erlischt nicht, wenn:
eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer / einem deutschen Staatsangehörigen im Ausland fortbestand und im Bundesgebiet nach Ihrer Wiedereinreise weiterhin besteht.
Bitte kommen Sie gemeinsam mit Ihrem deutschen Ehepartner / Ihrem eingetragenen Lebenspartner in die Ausländerbehörde.
Die Ausländerbehörde stellt auf Antrag eine Bescheinigung als Nachweis des Fortbestehens der Niederlassungserlaubnis aus, die zur Wiedereinreise in das Bundesgebiet erforderlich sein kann.
Die Gebühr für die Ausstellung dieser Bescheinigung beträgt in der Regel 10,- €.
Niederlassungserlaubnis (ehemals Aufenthaltsberechtigung, unbefristete Aufenthaltserlaubnis)
Die Niederlassungserlaubnis erlischt nicht, wenn:
eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer / einem deutschen Staatsangehörigen im Ausland fortbestand und im Bundesgebiet nach Ihrer Wiedereinreise weiterhin besteht.
Bitte kommen Sie gemeinsam mit Ihrem deutschen Ehepartner / Ihrem eingetragenen Lebenspartner in die Ausländerbehörde.
Die Ausländerbehörde stellt auf Antrag eine Bescheinigung als Nachweis des Fortbestehens der Niederlassungserlaubnis aus, die zur Wiedereinreise in das Bundesgebiet erforderlich sein kann.
Die Gebühr für die Ausstellung dieser Bescheinigung beträgt in der Regel 10,- €.
Информация из Мюнхена
Крайсфервальтунг
www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Auslaenderwesen/Erl-schen-des-Aufenthaltstitels.html
ваши байты биты
