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Пребывание для гражданина ЕС

21.06.12 14:06
Re: Пребывание для гражданина ЕС
 
ledi320 завсегдатай
ledi320
in Antwort Jabadabadun 21.06.12 13:17
А зачем вы оформлялись с zulassungsbescheid"ом,это не для вас,а для тех кому нужен Aufenthaltserlaubnis.
А вам нужен Freizügigkeitsbescheinigung..
В ответ на:
Alle ausländischen Studierenden aus Non-EU-Ländern benötigen während des Aufenthaltes in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Diese muss direkt nach der Einreise bei der Ausländerbehörde beantragt werden.
Für die Aufenthaltserlaubnis müssen 60 Euro bar bezahlt werden (bundeseinheitliche Verwaltungsgebühr). Sie wird in der Regel für ein Jahr erteilt und muss immer rechtzeitig verlängert werden (Verlängerungsgebühr: 30 Euro).
Notwendige Unterlagen für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis:
Pass
1 biometrietaugliches Passfoto 35x45 mm
(Hinweis: Wir empfehlen Ihnen sich hierzu an einen Fotografen zu wenden)
Zulassungsbescheid
Anmeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
vollständig ausgefüllter Antrag à das Formular „Antrag auf Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels“ ist im Zimmer 3.029 und am Informationsschalter der Ausländerbehörde erhältlich
Finanzierungsnachweis
60 Euro (bar) bundeseinheitliche Verwaltungsgebühr
Alle Studierenden aus EU-Ländern können bei Bedarf kostenfrei eine Freizügigkeitsbescheinigung beantragen, die z.B. vom Arbeitgeber verlangt wird. Dafür muss ebenfalls ein Termin mit der Ausländerbehörde vereinbart werden. Immatrikulationsbescheinigung und Finanzierungsnachweis sind dazu mitzubringen

http://www.tu-chemnitz.de/international/incoming/betreuung/behoerden.php
 

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