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in Antwort shaddy 02.05.12 21:38
Цитата:
"Studium an Hochschule XXX, Fachrichtung Master of Science/Telekommunikation gestattet. Die Ausübung einer Beschäftigung, die insgesamt 90 Tage oder 180 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf, sowie studentische Nebentätigkeiten sind gestattet. Die Aufenthaltserlaubnis erlischt bei Beendigung oder Abbruch des Studiums."
"Studium an Hochschule XXX, Fachrichtung Master of Science/Telekommunikation gestattet. Die Ausübung einer Beschäftigung, die insgesamt 90 Tage oder 180 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf, sowie studentische Nebentätigkeiten sind gestattet. Die Aufenthaltserlaubnis erlischt bei Beendigung oder Abbruch des Studiums."
