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Blaue Karte

02.05.12 15:21
Re: Blaue Karte
 
persond12345 завсегдатай
in Antwort Dresdner 02.05.12 11:37
В ответ на:
§ 18b
Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen
Einem Ausländer, der sein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung im Bundesgebiet erfolgreich abgeschlossen hat, wird eine Niederlassungserlaubnis erteilt, wenn
1. er seit zwei Jahren einen Aufenthaltstitel nach den §§ 18, 18a, 19a oder § 21 besitzt,
2. er zum Zeitpunkt der Antragstellung einen seinem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz inne hat,
3. er mindestens 24 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist und
4. die Voraussetzungen des § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 4 bis 9 vorliegen; § 9 Absatz 2 Satz 2 bis 6 gilt entsprechend.

Вопрос это отнисится толко к тем кто закончил толко немецкий вешее учебное заведение
или также учебное заведение другой страны (не Европейского Союза), диплом которого признан в Германии?
Спасибо
 

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