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Специалист и Высококвалифицированый Специалист (§ 19 - Niederlassungerlaubnis)
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в ответ persond12345 23.03.12 22:54, Последний раз изменено 23.03.12 23:26 (Зловунов)
70 штук уже достаточно для подтверждения "высокой квалификации"
в 2012 это граница 67200
так что зряплата и есть твой нахвайс
ЗЫ: если будут упираться -- получи 18й параграф и через 2 года получишь DA-EG на общих основаниях
я в своё время тоже думал 19й сделать, пока боролся с ленью чтобы собрать бумажки незаметно подошло время для обычного :)
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JuraForum.de > Gesetze > AufenthG > § 19 AufenthG - Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte
§ 19 AufenthG - Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Kapitel 2 (Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet)
Abschnitt 4 (Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit)
(1) Einem hoch qualifizierten Ausländer kann in besonderen Fällen eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat oder durch Rechtsverordnung nach § 42 oder zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist, dass die Niederlassungserlaubnis ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nach § 39 erteilt werden kann und die Annahme gerechtfertigt ist, dass die Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland und die Sicherung des Lebensunterhalts ohne staatliche Hilfe gewährleistet sind. Die Landesregierung kann bestimmen, dass die Erteilung der Niederlassungserlaubnis nach Satz 1 der Zustimmung der obersten Landesbehörde oder einer von ihr bestimmten Stelle bedarf.
(2) Hoch qualifiziert nach Absatz 1 sind insbesondere
1.
Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen,
2.
Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion oder
3.
Spezialisten und leitende Angestellte mit besonderer Berufserfahrung, die ein Gehalt in Höhe von mindestens der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung erhalten.
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§ 19 AufenthG - Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Kapitel 2 (Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet)
Abschnitt 4 (Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit)
(1) Einem hoch qualifizierten Ausländer kann in besonderen Fällen eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat oder durch Rechtsverordnung nach § 42 oder zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist, dass die Niederlassungserlaubnis ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nach § 39 erteilt werden kann und die Annahme gerechtfertigt ist, dass die Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland und die Sicherung des Lebensunterhalts ohne staatliche Hilfe gewährleistet sind. Die Landesregierung kann bestimmen, dass die Erteilung der Niederlassungserlaubnis nach Satz 1 der Zustimmung der obersten Landesbehörde oder einer von ihr bestimmten Stelle bedarf.
(2) Hoch qualifiziert nach Absatz 1 sind insbesondere
1.
Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen,
2.
Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion oder
3.
Spezialisten und leitende Angestellte mit besonderer Berufserfahrung, die ein Gehalt in Höhe von mindestens der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung erhalten.
в 2012 это граница 67200
так что зряплата и есть твой нахвайс
ЗЫ: если будут упираться -- получи 18й параграф и через 2 года получишь DA-EG на общих основаниях
я в своё время тоже думал 19й сделать, пока боролся с ленью чтобы собрать бумажки незаметно подошло время для обычного :)