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IT специалист. ВНЖ по воссоединению.
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в ответ katran76 26.10.11 21:13
In Antwort auf:
(2) Während des Aufenthalts nach Absatz 1 soll in der Regel keine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck erteilt oder verlängert werden, sofern nicht ein gesetzlicher Anspruch besteht. § 9 findet keine Anwendung.
(2) Während des Aufenthalts nach Absatz 1 soll in der Regel keine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck erteilt oder verlängert werden, sofern nicht ein gesetzlicher Anspruch besteht. § 9 findet keine Anwendung.
Вот это Вы имеете в виду? Что подразумевается под gesetzlicher Anspruch?
Я не С, а ИЗ России приехала!