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Важное решение федерального административного суда

26.08.11 17:59
Re: Важное решение федерального административного суда
 
  Schweinsgluck прохожий
in Antwort Schweinsgluck 26.08.11 17:13, Zuletzt geändert 26.08.11 18:26 (Schweinsgluck)
В ответ на:
более чрткого определения Вы (пока) нигде не найдете.

Найду:
Fachanweisung zum Ausländerrecht Hamburg
вопрос в том насколько эти фахвайзунги законны.???
они ведь тоже противоречат решению высшего немецкого суда
BVerwG 1 C 12.10 - Urteil vom 16. August 2011
в части:
В ответ на:
(что для притязания на NE работающего члена семьи немецкого гражданина достаточно, чтобы этот иностранец финансово обеспечивал только себя (т.е. семья в целом может претендовать на социальные пособия).

I. Sicherung des Lebensunterhalts (§ 5 Abs.1 Nr.1 i. V. m. § 2 Abs.3 AufenthG)
1. Einkommen
a) Grundsatz: Abgestufte Prognoseentscheidung
Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 AufenthG ist der Lebensunterhalt eines Ausländers gesichert, wenn er
ihn einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne Inanspruchnahme öffentlicher
Mittel bestreiten kann. Dabei ist eine Prognoseentscheidung zu treffen, ob der Lebensunterhalt
nicht nur vorübergehend gesichert ist. Diese Prognose kann nicht allein auf die
punktuelle Betrachtung des jeweils aktuellen Beschäftigungsverhältnisses gestützt werden,
sondern es ist unter Berücksichtigung der bisherigen Erwerbsbiographie des Ausländers abzuschätzen,
ob gewährleistet erscheint, dass dieser seinen Lebensunterhalt abgesehen von unvorhersehbaren
Ereignissen dauerhaft ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel wird aufbringen
können. Auch wenn eine solche Prognose in der gegenwärtigen Arbeitsmarktsituation nur
begrenzt möglich ist, so muss doch eine Hochrechnung der bisherigen Ausbildungs- und Erwerbsbiographie
des Ausländers die begründete Annahme stabiler Einkommensverhältnisse
erlauben. Dabei ist wie folgt zwischen der Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
einerseits sowie der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis andererseits zu differenzieren
Beschäftigungsverhältnisse (Haupt- und Nebentätigkeiten) sind in der Regel im Rahmen der
Prognoseentscheidung anzuerkennen, wenn sie
unbefristet und ungekündigt sind und die vereinbarte Probezeit beendet ist oder
• das Beschäftigungsverhältnis seit mindestens einem Jahr bei demselben Arbeitgeber besteht
und fortdauert oder
• die Beschäftigungsverhältnisse (auch geringfügige) seit mindestens 18 Monaten bei verschiedenen
Arbeitgebern bestehen und die vereinbarte Probezeit beendet ist
.
Das erzielte Netto-Einkommen sollte grundsätzlich für die letzten drei Monate nachgewiesen
werden.
 

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