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Важное решение федерального административного суда

21.08.11 18:21
Re: Важное решение федерального административного суда
 
Lena-48 завсегдатай
в ответ Dresdner 21.08.11 14:46, Последний раз изменено 21.08.11 18:24 (Lena-48)
В ответ на:
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis aus familiären Gründen nach § 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG die Sicherung des Lebensunterhalts nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG voraussetzt. Danach muss grundsätzlich der Lebensunterhalt der in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden Kernfamilie - hier bestehend aus der Klägerin und ihren beiden minderjährigen Kindern - gesichert sein. Die Voraussetzung muss aber nur in der Regel vorliegen. Eine Ausnahme ist dann anzunehmen, wenn der Antragsteller seinen eigenen Lebensbedarf sichern kann und eine Bedarfslücke durch deutsche Familienangehörige - hier die minderjährigen Kinder - entsteht. Das Regelungsziel des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG wird in solchen Fällen nicht verfehlt, weil die Erteilung der Niederlassungserlaubnis an die Klägerin keine zusätzliche Belastung öffentlicher Haushalte bewirkt. Es tritt keine Verfestigung des Aufenthalts ausländischer Familienangehöriger ein, deren Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Das Aufenthaltsrecht der unterhaltsbedürftigen deutschen Kinder im Land ihrer Staatsangehörigkeit kann nicht weiter verfestigt werden.

Пожалуиста, этот последнии абзац переведите на "хорошии" русскии!!!!!!!!
Через интернет-переводчик получается плохои перевод, а хочется узнать тонкости...
 

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