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в ответ izuminka 13.08.11 11:43
Die Person muß erst einmal im bisherigen Aufenthaltsort einen "Daueraufenthalt EG" beantragen, mit diesem darf die Person dann in den anderen EU-Ländern sesshaft werden, aber nicht arbeiten! Um dann arbeiten zu dürfen ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich, die nur im Zusammenhang mit einem Arbeitgeber zu erhalten ist. (Arbeitserlaubnis gebunden an den einen Arbeitgeber)
In dem mir bekannten Fall ist jemand aus Österreich nach Deutschland gezogen.
Hatte in Österreich unbefristetes Schengen-Visum d.h. Aufenthalt und Arbeitsrecht.
Also umgekehrt. Und musste in Deutschland dann eine Aufenthaltserlaubnis sowie Arbeitserlaubnis beantragen. Die dann befristet auf ein Jahr (mit Möglichkeit der Verlängerung) ausgestellt wurde. Wieso dann befristet ist mir nicht klar...
Auf jeden Fall in den Gemeinden und in das zu Ziehende Land nachfragen.
Ich bin mir nicht sicher ob dass mit allen Ländern innerhalb der EU ist.
Würde mich interessieren wie das dort läuft.
Вот что раскопал на форумах, про "Daueraufenthalt EG" слышу впервые.
In dem mir bekannten Fall ist jemand aus Österreich nach Deutschland gezogen.
Hatte in Österreich unbefristetes Schengen-Visum d.h. Aufenthalt und Arbeitsrecht.
Also umgekehrt. Und musste in Deutschland dann eine Aufenthaltserlaubnis sowie Arbeitserlaubnis beantragen. Die dann befristet auf ein Jahr (mit Möglichkeit der Verlängerung) ausgestellt wurde. Wieso dann befristet ist mir nicht klar...
Auf jeden Fall in den Gemeinden und in das zu Ziehende Land nachfragen.
Ich bin mir nicht sicher ob dass mit allen Ländern innerhalb der EU ist.
Würde mich interessieren wie das dort läuft.
Вот что раскопал на форумах, про "Daueraufenthalt EG" слышу впервые.