Deutsch

для Niederlassungserlaubnis достаточно обеспечивать только себя

15.06.11 14:23
Re: для Niederlassungserlaubnis достаточно обеспечивать только себя
 
  poput4ikzelt посетитель
в ответ Dresdner 15.06.11 14:19, Последний раз изменено 15.06.11 14:28 (poput4ikzelt)
и что получатели ALG I не имеют право на пмж?
Dagegen ist der Lebensunterhalt gesichert,
wenn der Ausländer Kindergeld, Kinderzuschlag
und Erziehungsgeld oder Elterngeld
oder öffentliche Mittel in Anspruch nimmt, die
auf einer Beitragsleistung beruhen (z. B. Leistungen
aus der Kranken- oder Rentenversicherung
und das Arbeitslosengeld I) oder gerade
zu dem Zweck gewährt werden, dem
Ausländer einen Aufenthalt im Bundesgebiet
zu ermöglichen. Stipendien sollen diesem
Zweck dienen. Der Lebensunterhalt ist auch bei
Bezug von Leistungen nach dem BAföG, nach
dem Gesetz zur Förderung der beruflichen
Aufstiegsförderung (AFBG) sowie nach dem
SGB III, Viertes Kapitel, Fünfter Abschnitt
(Förderung der Berufsausbildung) gesichert,
auch soweit diese Leistungen zum Teil auf
Darlehensbasis gewährt werden
 

Перейти на