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на социале выдать суд постановил Niederlassungserlaubnis §28 abs.2

10.06.11 12:01
Re: на социале выдать суд постановил Niederlassungserlaubnis §28 abs.2
 
  poput4ikzelt гость
Ehe
die auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zweier Menschen verschiedenen Geschlechts, die zugleich, wenn auch nicht notwendigerweise, durch die Zeugung von Kindern eine neue, selbstständige Familie begründet. Sie ist durch rechtliche, religiöse und soziale Normen geregelt. Die Ehe bedeutet im deutschen Recht die von der staatlichen Rechtsordnung anerkannte Verbindung eines Mannes und einer Frau. Damit stellt die Ehe ein Dauerrechtsverhältnis dar (Ehe kommt von dem althochdeutschen Wort ewe Gesetz).
 

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