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ВНЖ параграф 28 абзац 3
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in Antwort Zlatogorov 08.06.11 13:20
В ответ на:
Именно :)
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen
...
(5) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Именно :)
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen
...
(5) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.