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Unbefristete Aufenthaltserlaubnis
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in Antwort baps 14.03.11 13:03, Zuletzt geändert 14.03.11 17:09 (aschnurrbart)
В ответ на:
почему нет? они что лутше других?
почему нет? они что лутше других?
Grund der Privilegierung nach Absatz
2 Satz 1 ist die Annahme des Gesetzgebers, dass durch die familiäre Lebensgemeinschaft
mit einem Deutschen eine positive Integrationsprognose antizipiert und die soziale
und wirtschaftliche Integration daher zu einem früheren Zeitpunkt als nach den Regelvoraussetzungen
nach § 9 angenommen werden kann.
В ответ на:
А1 нужен для визы невесты, не для ВНЖ
А1 нужен для визы невесты, не для ВНЖ
Die Anforderung, wonach der Nachziehende in der Lage sein muss, sich auf einfache
Art in deutscher Sprache zu verständigen, ist weniger weit gehend als das in § 9 Absatz
2 Nummer 7 genannte Merkmal. Zur Feststellung, ob sich der Ausländer in deutscher
Sprache verständigen kann, ist grundsätzlich das persönliche Erscheinen des Ausländers
erforderlich (§ 82 Absatz 4), soweit diesbezügliche Erkenntnisse nicht bereits
vorliegen. Zum Sprachniveau A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
(GER) siehe Nummer 30.1.2.1.