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можно ли получить гражданство...

02.12.10 12:16
Re: можно ли получить гражданство...
 
  MrGreen прохожий
in Antwort nato37 02.12.10 09:10, Zuletzt geändert 02.12.10 12:51 (MrGreen)
Скажите, а если ситиация следующая: муж делает аусбильдунг (короче в след. 3 года денег не будет), жена сидит дома с маленьким ребенком (1.7), жена в германии 7 лет (учеба + замужество), бефристет. Семья получает харц4. Можно ли унбефристет в этом случае,
В ответ на:
как кто-то сказал из-за маленького ребенка?
можно гражданство:
Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestreiten.
Eine Ausnahme wird jedoch gemacht, wenn Sie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld beziehen, ohne den Grund dafür selbst vertreten zu müssen. Das ist z. B. der Fall, wenn Sie durch eine betriebsbedingte Kündigung arbeitslos geworden sind, die mit Ihrem Verhalten an der Arbeitsstelle nichts zu tun hat. Haben Sie sich nach dieser Kündigung hinreichend intensiv um eine andere Arbeitsstelle bemüht und noch keine gefunden, ist der Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe kein Hindernis für eine Einbürgerung. Auch aus Ihrer persönlichen oder familiären Situation, z. B. weil Sie kleine Kinder betreuen müssen, kann sich im Einzelfall ergeben, dass Sie den Bezug von Arbeitslosengeld II nicht vertreten müssen. Beziehen Sie staatliche Leistungen während der Schulzeit, der Ausbildung oder des Studiums, haben Sie den Bezug dieser Leistungen regelmäßig nicht zu vertreten. Im Übrigen ist es für Ihren Einbürgerungsanspruch nur schädlich, wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe tatsächlich beziehen bzw. der Bezug dieser Leistungen konkret droht. Die Inanspruchnahme anderer Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld I, Wohngeld, BAföG) steht Ihrer Anspruchseinbürgerung nicht entgegen.
Kleinkindalter (2. und 3. Lebensjahr), [цитата]
 

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