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Работа на российскую фирму в Германии
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in Antwort NinaDX 07.11.10 17:21
Staatsbürger aus einem Nicht-EU-Land:
Wenn Sie bereits eine Niederlassungserlaubnis besitzen, können Sie sich jederzeit selbständig machen. Besitzen Sie eine Aufenthaltserlaubnis, die nicht ausdrücklich die selbständige oder eine vergleichbare Tätigkeit gestattet, müssen Sie einen besonderen Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen.
www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/entscheidung/branchen_zielgruppe...
Wenn Sie bereits eine Niederlassungserlaubnis besitzen, können Sie sich jederzeit selbständig machen. Besitzen Sie eine Aufenthaltserlaubnis, die nicht ausdrücklich die selbständige oder eine vergleichbare Tätigkeit gestattet, müssen Sie einen besonderen Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen.
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