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Надо ли родившемуся ребенку оформлять гражданство?
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in Antwort Zefirinka 25.10.10 15:49
In der Regel haben Kinder eines deutschen und eines ausländischen Elternteils von Geburt an zwei oder, falls die Eltern noch weitere Staatsangehörigkeiten besitzen, entsprechend mehrere Staatsangehörigkeiten. Der Geburtserwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit richtet sich nach dem Staatsangehörigkeitsrecht des jeweiligen Herkunftsstaates des Elternteils, der (auch) eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt.
