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После визы на поиск работы

07.10.10 19:31
Re: После визы на поиск работы
 
amos4glam местный житель
amos4glam
в ответ zdenka 07.10.10 19:10
Wenn das Studiums erfolgreich abgeschlossen wurde, kann die Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr zum Zwecke der Suche eines der Ausbildung angemessenen Arbeitsplatzes erteilt werden (§ 16 Abs. 4 AufenthG). Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Arbeitsaufnahme nach dem abgeschlossenen Studium gelten die §§ 18 - 21 AufenthG. Eine Vorrangprüfung findet seit Inkrafttreten der Verordnung über den Zugang ausländischer Hochschulabsolventen zum Arbeitsmarkt - HSchAbsZugV nur noch in von dieser Verordnung nicht erfassten Fachrichtungen statt. Während der Arbeitsplatzsuche dürfen Absolventen ohne Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit eine Beschäftigung im Rahmen von 90 ganzen oder 180 halben Tagen auszuüben. Soweit hochschulrechtliche Bestimmungen nicht entgegenstehen, wird ihnen darüber hinaus die Möglichkeit eröffnet, studentische Nebentätigkeiten an der Hochschule oder einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung ohne zeitliche Beschränkung auszuüben. Darüber hinaus gehende Beschäftigungen unterliegen der Zustimmungspflicht durch die Bundesagentur für Arbeit.
Während der Arbeitsplatzsuche müssen die oben angerissenen allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen.
http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/studium.html
 

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