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Двойное гражданство для пожилых только через 15 лет?

19.03.10 10:34
Re: Двойное гражданство для пожилых только через 15 лет?
 
aschnurrbart постоялец
aschnurrbart
in Antwort Dresdner 19.03.10 10:13
я думаю, речь идёт вот об этом:
8.1.2 Allgemeine Grundsätze für die Ermes-sensausübung
8.1.2.6.3.3 Bei älteren Personen bei Erfüllung fol-gender Voraussetzungen:
a) Ältere Personen sind Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.
b) Die Entlassung muss auf unverhältnismäßi-ge - tatsächliche oder rechtliche - Schwie-rigkeiten stoßen. Dies ist der Fall, wenn diese einer älteren Person nicht mehr zu-gemutet werden sollen. Solche Schwierig-keiten können zum Beispiel dann vorliegen, wenn der ältere Einbürgerungsbewerber ge-sundheitlich so sehr eingeschränkt ist, dass er in der Auslandsvertretung nicht persön-lich vorsprechen kann oder wenn die Ent-lassung eine Reise in den Herkunftsstaat er-fordern würde, die altersbedingt nicht mehr zumutbar ist, oder wenn sich nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand aufklären lässt, welche ausländische Staatsangehörig-keit er besitzt.
c) Die Versagung der Einbürgerung muss eine besondere Härte darstellen. Dies ist insbe-sondere dann der Fall, wenn alle im Inland wohnhaften Familienangehörigen bereits deutsche Staatsangehörige sind oder der Einbürgerungsbewerber seit mindestens 15 Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.
 

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