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DA-EG
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in Antwort sascha_n 14.03.10 13:47
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Хочу выставить здесь моe Stellungnahme. Это правда пока черновик, но я его в конце подправлю. Просьба к форумчанам высказать свои замечания, исправления,дополнения и идеи.
Может это кому еще поможет.
Stellungnahme
Sehr geehrter Herr Ххххххххххх,
am хх.хх.хххх habe ich Antrag auf Daueraufenthalt-EG gestellt. Darauf habe ich von Ihnen die Anhörung gemäß §28 VwVfG vom хх.хх.хххх bekommen in der Sie beabsichtigen meinenen Antrag wegen mangelnder Altersversorgung abzulehnen. Mit diesem Schreiben möchte ich die Stellung zu Ihrer Entscheidung nehmen.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zum § 9c Lebensunterhalt 9c.1.2 besagt: „Die Prüfung der angemessenen Altersversorgung ist prognostischer Natur; nicht notwendig ist, dass der Ausländer zum Zeitpunkt der Antragstellung, sondern im Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben über eine angemessene Altersversorgung verfügt.“
Im Hinsicht auf die von mir, seit dem Anfang meines beruflichen Lebens, geleisteten Rentenversicherungsbeiträge bestehet, Meiner Meinung nach, kein Zweifel, dass ich zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben über keine angemessene Altersversorgung verfüge. Daraus ergeben sich folgende fragen: aus welchen Gründen wird in meinem Fall die Obergrenze verwendet und warum betrachten sie meine Beiträge zur Rentenversicherung, unter Berücksichtigung meines Aufenthaltes in BRD, als unangemessen?
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass die § 9a-c AufenthG basieren sich auf dem Artikel 2 Buchstabe b der Europäischer Richtlinie 2003/109/EG. Nach diese Richtlinie werden keine Rentenversicherungsbeiträge verlangt. Auch der Verweis im §9c auf §9 bedeutet nicht, dass die Beiträge gefordert werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen,
Хххххх Ххххххххххх
Хочу выставить здесь моe Stellungnahme. Это правда пока черновик, но я его в конце подправлю. Просьба к форумчанам высказать свои замечания, исправления,дополнения и идеи.
Может это кому еще поможет.
Stellungnahme
Sehr geehrter Herr Ххххххххххх,
am хх.хх.хххх habe ich Antrag auf Daueraufenthalt-EG gestellt. Darauf habe ich von Ihnen die Anhörung gemäß §28 VwVfG vom хх.хх.хххх bekommen in der Sie beabsichtigen meinenen Antrag wegen mangelnder Altersversorgung abzulehnen. Mit diesem Schreiben möchte ich die Stellung zu Ihrer Entscheidung nehmen.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zum § 9c Lebensunterhalt 9c.1.2 besagt: „Die Prüfung der angemessenen Altersversorgung ist prognostischer Natur; nicht notwendig ist, dass der Ausländer zum Zeitpunkt der Antragstellung, sondern im Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben über eine angemessene Altersversorgung verfügt.“
Im Hinsicht auf die von mir, seit dem Anfang meines beruflichen Lebens, geleisteten Rentenversicherungsbeiträge bestehet, Meiner Meinung nach, kein Zweifel, dass ich zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben über keine angemessene Altersversorgung verfüge. Daraus ergeben sich folgende fragen: aus welchen Gründen wird in meinem Fall die Obergrenze verwendet und warum betrachten sie meine Beiträge zur Rentenversicherung, unter Berücksichtigung meines Aufenthaltes in BRD, als unangemessen?
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass die § 9a-c AufenthG basieren sich auf dem Artikel 2 Buchstabe b der Europäischer Richtlinie 2003/109/EG. Nach diese Richtlinie werden keine Rentenversicherungsbeiträge verlangt. Auch der Verweis im §9c auf §9 bedeutet nicht, dass die Beiträge gefordert werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen,
Хххххх Ххххххххххх
keine angemessene Altersversorgung -> eine angemessene Altersversorgung