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Вопрос про Arbeitserlaubnis

05.03.04 10:59
Re: Вопрос про Arbeitserlaubnis
 
Dresdner Veteran
Dresdner
in Antwort Marie_A 03.03.04 22:13
Я думаю, что эта работа может требовать разрешения, так как это Hilfskraftstelle.
Существует и альтернативное мнение:
b) Beschäftigung als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft
Sobald ausländische Studierende das Kontingent ihrer 90 arbeitsge-
nehmigungsfreien Tage ausgeschöpft haben, brauchen sie für weitere
Tätigkeiten eine Genehmigung sowohl von der Arbeitsbehörde als auch
von der Ausländerbehörde (vgl. 1.1.a)).
Eine Ausnahme von dieser Regelung stellt die Beschäftigung als wis-
senschaftliche und studentische Hilfskraft dar. Für sie ist eine Arbeits-
genehmigung nicht notwendig, wenn überwiegend wissenschaftliche
Hilfstätigkeiten an der Hochschule verrichtet werden (§ 9 Nr.8 ArGV).
Dennoch muss die Arbeitsbehörde involviert werden, da sie im Einzel-
fall entscheidet, ob und inwieweit es sich um „wissenschaftliche Hilfstä-
tigkeit“ im Sinne dieser Regelung handelt.
Die Ausländerbehörde muss die Tätigkeit als wissenschaftliche oder
studentische Hilfstätigkeit genehmigen.
http://www.daad.de/de/download/merkblattarbeitsrecht_07-03.pdf
 

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