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Продолжение. замужем за гражданином страны ЕС
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in Antwort david2006 12.11.09 15:03, Zuletzt geändert 12.11.09 16:06 (Dresdner)
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вот, кстати, что мне написали из АБХ
soweit es sich auf den Familiennachzug zu einem EU-Bürgers bezieht, besteht die Möglichkeit einer Aufenthaltsgewährung der Eltern. Das Recht könnte beispielsweise Ihr Ehegatte ableiten. Allerdings sind Sie als russische Staatsangehörige selbst keine EU-Bürgerin, sondern sogenannte Drittstaatsangehörige. Der Familiennachzug dieses Personenkreises sowie der deutscher Staatsangehöriger richtet sich nach ständiger Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes nicht nach EU-Recht, sondern allein nach den nationalen Bestimmungen. Das in Deutschland bestehende Aufenthaltsgesetz sieht jedoch grundsätzlich keinen Familiennachzug von Eltern zu volljährigen Kindern vor. Es besteht lediglich die Möglichkeit der Kurzaufenthalte im Rahmen von Besuchsreisen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
вот, кстати, что мне написали из АБХ
soweit es sich auf den Familiennachzug zu einem EU-Bürgers bezieht, besteht die Möglichkeit einer Aufenthaltsgewährung der Eltern. Das Recht könnte beispielsweise Ihr Ehegatte ableiten. Allerdings sind Sie als russische Staatsangehörige selbst keine EU-Bürgerin, sondern sogenannte Drittstaatsangehörige. Der Familiennachzug dieses Personenkreises sowie der deutscher Staatsangehöriger richtet sich nach ständiger Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes nicht nach EU-Recht, sondern allein nach den nationalen Bestimmungen. Das in Deutschland bestehende Aufenthaltsgesetz sieht jedoch grundsätzlich keinen Familiennachzug von Eltern zu volljährigen Kindern vor. Es besteht lediglich die Möglichkeit der Kurzaufenthalte im Rahmen von Besuchsreisen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
они Вам врут. как раз "nach ständiger Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes" это положение касается и родствеников супруга, но - как указано в FAQ - недавно это право ограничено применением только в отношении "иждивенцев".
