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Продолжение. замужем за гражданином страны ЕС
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in Antwort david2006 12.11.09 13:50
В ответ на:
(2) Familienangehörige sind
der Ehegatte und die Verwandten in absteigender Linie der in ╖ 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und 7 genannten Personen oder ihrer Ehegatten, die noch nicht 21 Jahre alt sind,
die Verwandten in aufsteigender und in absteigender Linie der in ╖ 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und 7 genannten Personen oder ihrer Ehegatten, denen diese Personen oder ihre Ehegatten Unterhalt gewähren.
(2) Familienangehörige sind
der Ehegatte und die Verwandten in absteigender Linie der in ╖ 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und 7 genannten Personen oder ihrer Ehegatten, die noch nicht 21 Jahre alt sind,
die Verwandten in aufsteigender und in absteigender Linie der in ╖ 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und 7 genannten Personen oder ihrer Ehegatten, denen diese Personen oder ihre Ehegatten Unterhalt gewähren.
