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Продолжение. замужем за гражданином страны ЕС

12.11.09 13:50
Re: Продолжение. замужем за гражданином страны ЕС
 
david2006 прохожий
в ответ Dresdner 12.11.09 10:46
я это имела в виду
╖ 3
Familienangehörige
(1) Familienangehörige der in ╖ 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 genannten Unionsbürger haben das Recht nach ╖ 2 Abs. 1, wenn sie den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen. Für Familienangehörige der in ╖ 2 Abs. 2 Nr. 5 genannten Unionsbürger gilt dies nach Maßgabe des ╖ 4.
(2) Familienangehörige sind
der Ehegatte und die Verwandten in absteigender Linie der in ╖ 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und 7 genannten Personen oder ihrer Ehegatten, die noch nicht 21 Jahre alt sind,
die Verwandten in aufsteigender und in absteigender Linie der in ╖ 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und 7 genannten Personen oder ihrer Ehegatten, denen diese Personen oder ihre Ehegatten Unterhalt gewähren.
 

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