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Кажется я воссоединился..., почти?!:)
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в ответ Arcos 27.01.04 13:14
Sind Sie Deutscher? In diesem Fall gem. ╖ 23 AuslG i.S. des ╖ 17 Abs. 1 AuslG spielen Ihre Einkommen keine Rolle. (S. auch Verwaltungsvorschriften zum AuslG.) Sie müssen lediglich eigene bzw. gemietete Wohnung haben. Alles anderes ist das Spielchen der Botschaft und des Ausländeramtes.
Viel Glück Ihrer Familie!
Viel Glück Ihrer Familie!