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возможен-ли §28(2) при ALG2 ?
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in Antwort agnius 25.07.09 12:03, Zuletzt geändert 25.07.09 12:51 (Max Shakhrai)
Insoweit nehmen ╖ 9 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG und ╖ 28 Abs. 2 AufenthG
auf den gleichen Grundsachverhalt - Sicherung des Lebensunterhalts
ohne Sozialhilfe - Bezug. Für die Verweigerung eines Aufenthaltstitels
nach ╖ 28 Abs. 2 Satz 1 muss dieser Ausweisungsgrund zudem nur abstrakt vorliegen.
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main 06.09.2007
Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Erteilung der begehrten Niederlassungserlaubnis.
Auch das Gericht ist der Auffassung, dass im Rahmen des ╖ 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG
der Regelversagungsgrund des ╖ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG Anwendung finden kann.
VG Stuttgart Urteil vom 24.05.2006
Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis auf Grund der gesetzlichen Sonderregelung
des ╖ 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, bei der - wie bereits ausgeführt - die Anwendung des
╖ 9 Abs. 2 AufenthG ausgeschlossen ist, setzt nicht nur die Erfüllung der dort genannten
speziellen Voraussetzungen, sondern zusätzlich auch diejenige der allgemeinen
Erteilungsvoraussetzungen des ╖ 5 AufenthG voraus.
Oberverwaltungsgericht NRW Beschluss vom 06.07.2006
auf den gleichen Grundsachverhalt - Sicherung des Lebensunterhalts
ohne Sozialhilfe - Bezug. Für die Verweigerung eines Aufenthaltstitels
nach ╖ 28 Abs. 2 Satz 1 muss dieser Ausweisungsgrund zudem nur abstrakt vorliegen.
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main 06.09.2007
Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Erteilung der begehrten Niederlassungserlaubnis.
Auch das Gericht ist der Auffassung, dass im Rahmen des ╖ 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG
der Regelversagungsgrund des ╖ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG Anwendung finden kann.
VG Stuttgart Urteil vom 24.05.2006
Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis auf Grund der gesetzlichen Sonderregelung
des ╖ 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, bei der - wie bereits ausgeführt - die Anwendung des
╖ 9 Abs. 2 AufenthG ausgeschlossen ist, setzt nicht nur die Erfüllung der dort genannten
speziellen Voraussetzungen, sondern zusätzlich auch diejenige der allgemeinen
Erteilungsvoraussetzungen des ╖ 5 AufenthG voraus.
Oberverwaltungsgericht NRW Beschluss vom 06.07.2006
Покупая птицу, смотри, есть ли у нее зубы. Если зубы есть - это не птица.Д. Хармс