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Мюнхен АБХ: <Daueraufenthalt EG> - требуют 60 пенсионных взносов
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в ответ lisanik 26.05.09 20:15
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вот что мне ответили из <Bayerisches Innenministerium>, в принципе чиновники могу запрашивать ети 60 взносов, но ето не должно быть УСЛОВИЕМ для получения
<"Der Ausländer muss eine angemessene Altersversorgung nach ╖ 9c Satz 1 Nr. 2 nachweisen. Die Prüfung der angemessenen Altersversorgung ist prognostischer Natur; nicht notwendig ist, dass der Ausländer zum Zeitpunkt der Antragstellung, sondern im Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben über eine angemessene Altersversorgung verfügt. ... Bei der Prüfung der angemessenen Alterversorgung können neben erworbenen Anwartschaften inländischer Träger auch Anwartschaften ausländischer Träger berücksichtigt werden, sofern nur so eine angemessene Altersvorsorge sichergestellt werden kann. Der in ╖ 9c Satz 3 enthaltene Verweis auf ╖ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 beinhaltet keine Regelanforderung, sondern ist als Obergrenze zu verstehen."
Im Gegensatz zu den Anforderungen bei der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist die bei der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG erforderliche Altervorsorge daher nicht in jedem Einzelfall strikt auf die mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge (oder eine vergleichbare Absicherung) ausgerichtet.
Wir haben die Regierung von Oberbayern als die für die Landeshauptstadt München zuständige Aufsichtsbehörde gebeten, Ihr Anliegen auf Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG nochmals zu überprüfen und Ihnen eine abschließende Antwort zukommen zu lassen. Bis dahin bitten wir um etwas Geduld.>
будем ждать, может потом опять какие-нибудь препятствия найдутся, как ето обычно бывает...
вот что мне ответили из <Bayerisches Innenministerium>, в принципе чиновники могу запрашивать ети 60 взносов, но ето не должно быть УСЛОВИЕМ для получения
<"Der Ausländer muss eine angemessene Altersversorgung nach ╖ 9c Satz 1 Nr. 2 nachweisen. Die Prüfung der angemessenen Altersversorgung ist prognostischer Natur; nicht notwendig ist, dass der Ausländer zum Zeitpunkt der Antragstellung, sondern im Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben über eine angemessene Altersversorgung verfügt. ... Bei der Prüfung der angemessenen Alterversorgung können neben erworbenen Anwartschaften inländischer Träger auch Anwartschaften ausländischer Träger berücksichtigt werden, sofern nur so eine angemessene Altersvorsorge sichergestellt werden kann. Der in ╖ 9c Satz 3 enthaltene Verweis auf ╖ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 beinhaltet keine Regelanforderung, sondern ist als Obergrenze zu verstehen."
Im Gegensatz zu den Anforderungen bei der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist die bei der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG erforderliche Altervorsorge daher nicht in jedem Einzelfall strikt auf die mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge (oder eine vergleichbare Absicherung) ausgerichtet.
Wir haben die Regierung von Oberbayern als die für die Landeshauptstadt München zuständige Aufsichtsbehörde gebeten, Ihr Anliegen auf Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG nochmals zu überprüfen und Ihnen eine abschließende Antwort zukommen zu lassen. Bis dahin bitten wir um etwas Geduld.>
будем ждать, может потом опять какие-нибудь препятствия найдутся, как ето обычно бывает...
радует, что Бавария не отклоняется от "линии партии" (VAH BMI)...
