русский
Germany.ruForen → Архив Досок→ Einreise und Aufenthalt

help

02.12.03 18:41
Re: help
 
Dresdner Veteran
Dresdner
in Antwort lana22 02.12.03 18:32
Ок вся цепочка:
1. § 25 Abs.3 AuslG
Die dem Ehegatten eines Deutschen erteilte Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel nach drei Jahren unbefristet zu verlängern, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen fortbesteht und die in § 24 Abs. 1 Nr. 4 und 6 bezeichneten Voraussetzungen vorliegen.
2. § 24 Abs. 1
Die Aufenthaltserlaubnis ist unbefristet zu verlängern, wenn der Ausländer
...
Nr.4. sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann
...
Nr.6. kein Ausweisungsgrund vorliegt
3. § 46 Einzelne Ausweisungsgründe
процитировано выше.
 

Sprung zu