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Почему отменили двойное гражданство?
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в ответ Dresdner 24.11.08 16:24, Последний раз изменено 03.12.08 08:54 (Dresdner)
На сам "пакет" специальную ссылку дать не могу, поскольку эти вопросы регулируются целым "букетом" европейских нормативных актов.
Но я уже давал ссылку на разъяснение по поводу вопросов "двойного гражданства" со стороны немецкого МВД:
www.bmi.bund.de/nn_122688/Internet/Content/Themen/Staatsangehoerigkeit/Ei...
Там, например, в частности есть ответы на вопросы по поводу Einbürgerung граждан ЕС:
Gibt es für EU-Bürger eine spezielle Regelung?
Im Hinblick auf das Ziel der fortschreitenden europäischen Integration hat der Gesetzgeber eine spezielle Regelung getroffen: Bei der Einbürgerung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union wird generell nicht mehr zur Einbürgerungsvoraussetzung gemacht, dass zuvor dessen Staatsangehörigkeit aufgegeben wird (╖ 12 Abs. 2 StAG). Mit dem Wegfall des früheren Gegenseitigkeitserfordernisses* hängt die Frage, ob mit der deutschen Einbürgerung die Staatsangehörigkeit des anderen Mitgliedstaates fortbesteht, allein davon ab, ob dessen Recht dies zulässt. Derzeit ist dies nur noch bei wenigen Mitgliedstaaten nicht der Fall. Betroffene erhalten Auskünfte bei den jeweiligen Botschaften der EU-Staaten.
Staatsangehörige der Schweiz sind nun in diese Regelung einbezogen*, so dass sie generell unter Fortbestehen des Schweizer Bürgerrechts eingebürgert werden.
Von der Möglichkeit des ╖ 12 Abs. 3 StAG, über völkerrechtliche Verträge weitere generelle Ausnahmen zu regeln, hat Deutschland noch keinen Gebrauch gemacht.
В отношение же особых прав для лиц, с двойным гражданством вообще сказано следующее:
Haben Mehrstaater besondere Rechte?
In Deutschland hat jemand, der neben der deutschen noch eine oder mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten besitzt (sog. Mehrstaater) nicht mehr und nicht weniger Rechte als alle anderen deutschen Staatsangehörigen.
Kein deutscher Mehrstaater kann unter Berufung auf die andere Staatsangehörigkeit in Deutschland zusätzliche Rechte geltend machen oder sich seinen Pflichten, zum Beispiel der Wehrpflicht, entziehen.
Darüber hinaus gehende Rechte können sich für deutsche Mehrstaater im Verhältnis zu dem jeweils anderen Staat ergeben, dessen Staatsangehörigkeit sie auch haben. Die Ausübung dieser Rechte (Wahlrecht) hängt zum einen von der Rechtsordnung des anderen Staates ab und bleibt zum anderen ohne Einfluss auf Politik, Gesellschaft oder den Einzelnen in Deutschland.
Deutsche Mehrstaater können sich jedoch bei einem Aufenthalt in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit sie außerdem besitzen, nicht auf den sonst üblichen konsularischen Schutz der Bundesrepublik Deutschland berufen. Sie werden nach dem Verständnis des anderen Staates vorrangig als dessen Staatsangehörige betrachtet und behandelt. Deshalb sollten Mehrstaater, die ins wehrpflichtige Alter hineinwachsen, sich zuvor über die in dem jeweiligen Staat geltenden Regelungen zur Ableistung von Militärdienst informieren.
____________________
Естественно, что все это лишь общая информация. Конкретные подробности необходимо узнавать непосредственно в МВД.
Но я уже давал ссылку на разъяснение по поводу вопросов "двойного гражданства" со стороны немецкого МВД:
www.bmi.bund.de/nn_122688/Internet/Content/Themen/Staatsangehoerigkeit/Ei...
Там, например, в частности есть ответы на вопросы по поводу Einbürgerung граждан ЕС:
Gibt es für EU-Bürger eine spezielle Regelung?
Im Hinblick auf das Ziel der fortschreitenden europäischen Integration hat der Gesetzgeber eine spezielle Regelung getroffen: Bei der Einbürgerung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union wird generell nicht mehr zur Einbürgerungsvoraussetzung gemacht, dass zuvor dessen Staatsangehörigkeit aufgegeben wird (╖ 12 Abs. 2 StAG). Mit dem Wegfall des früheren Gegenseitigkeitserfordernisses* hängt die Frage, ob mit der deutschen Einbürgerung die Staatsangehörigkeit des anderen Mitgliedstaates fortbesteht, allein davon ab, ob dessen Recht dies zulässt. Derzeit ist dies nur noch bei wenigen Mitgliedstaaten nicht der Fall. Betroffene erhalten Auskünfte bei den jeweiligen Botschaften der EU-Staaten.
Staatsangehörige der Schweiz sind nun in diese Regelung einbezogen*, so dass sie generell unter Fortbestehen des Schweizer Bürgerrechts eingebürgert werden.
Von der Möglichkeit des ╖ 12 Abs. 3 StAG, über völkerrechtliche Verträge weitere generelle Ausnahmen zu regeln, hat Deutschland noch keinen Gebrauch gemacht.
В отношение же особых прав для лиц, с двойным гражданством вообще сказано следующее:
Haben Mehrstaater besondere Rechte?
In Deutschland hat jemand, der neben der deutschen noch eine oder mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten besitzt (sog. Mehrstaater) nicht mehr und nicht weniger Rechte als alle anderen deutschen Staatsangehörigen.
Kein deutscher Mehrstaater kann unter Berufung auf die andere Staatsangehörigkeit in Deutschland zusätzliche Rechte geltend machen oder sich seinen Pflichten, zum Beispiel der Wehrpflicht, entziehen.
Darüber hinaus gehende Rechte können sich für deutsche Mehrstaater im Verhältnis zu dem jeweils anderen Staat ergeben, dessen Staatsangehörigkeit sie auch haben. Die Ausübung dieser Rechte (Wahlrecht) hängt zum einen von der Rechtsordnung des anderen Staates ab und bleibt zum anderen ohne Einfluss auf Politik, Gesellschaft oder den Einzelnen in Deutschland.
Deutsche Mehrstaater können sich jedoch bei einem Aufenthalt in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit sie außerdem besitzen, nicht auf den sonst üblichen konsularischen Schutz der Bundesrepublik Deutschland berufen. Sie werden nach dem Verständnis des anderen Staates vorrangig als dessen Staatsangehörige betrachtet und behandelt. Deshalb sollten Mehrstaater, die ins wehrpflichtige Alter hineinwachsen, sich zuvor über die in dem jeweiligen Staat geltenden Regelungen zur Ableistung von Militärdienst informieren.
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Естественно, что все это лишь общая информация. Конкретные подробности необходимо узнавать непосредственно в МВД.