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Einbürgerung /Begründung
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in Antwort Dikla 30.06.08 14:19
Наверное мы в разных Германиях живем...
http://www.einbuergerung.de/26_120.htm
В ответ на:
Der Anspruch auf Einbürgerung entsteht, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung eine Niederlassungserlaubnis, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis-EU, oder Sie sind freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger bzw. gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR Staates (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder freizügigkeitsberechtigter Schweizer.
Sie haben seit acht Jahren Ihren gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland.
Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestreiten.
Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse.
Sie haben sich keiner Straftaten schuldig gemacht und wurden deswegen verurteilt (geringfügige Verurteilungen sind unbeachtlich).
Sie bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
Sie müssen Ihre alte Staatsangehörigkeit in der Regel bei der Einbürgerung verlieren oder aufgeben.
Wenn eine dieser gesetzlichen Voraussetzungen fehlt, entsteht kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung.
Der Anspruch auf Einbürgerung entsteht, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung eine Niederlassungserlaubnis, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis-EU, oder Sie sind freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger bzw. gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR Staates (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder freizügigkeitsberechtigter Schweizer.
Sie haben seit acht Jahren Ihren gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland.
Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestreiten.
Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse.
Sie haben sich keiner Straftaten schuldig gemacht und wurden deswegen verurteilt (geringfügige Verurteilungen sind unbeachtlich).
Sie bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
Sie müssen Ihre alte Staatsangehörigkeit in der Regel bei der Einbürgerung verlieren oder aufgeben.
Wenn eine dieser gesetzlichen Voraussetzungen fehlt, entsteht kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung.
http://www.einbuergerung.de/26_120.htm
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