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Посоветуйте,кто может!!!

26.05.08 11:17
Re: Посоветуйте,кто может!!!
 
  elva2007 постоялец
in Antwort gendy 26.05.08 11:08
Kann-Einbürgerung (Ermessens-Einbürgerung), bei der die Staatsbürgerschaftsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen die Einbürgerung vornehmen darf:
ausländische Staatsbürger oder Staatenlose, wenn gegen sie kein Ausweisungsgrund vorliegt und ihr Unterhalt gesichert ist (╖ 8 StAG)
ehemalige deutsche Staatsbürger, die im Ausland leben und ihre Kinder oder Adoptivkinder, wenn gegen sie kein Ausweisungsgrund vorliegt (╖ 13 StAG)
ausländische Staatsbürger, die im Ausland leben und besondere Bindungen an die Bundesrepublik Deutschland haben (╖ 14 StAG Вот что нашла,а адвокат ещё больше найдёт.
 

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