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neues Urheberrecht
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TAP3AH2003 посетитель
Das zähe Ringen um die Neufassung des Urheberrechts ist beendet: Der Bundesrat hat heute der Gesetzesnovelle zugestimmt - bereits im nächsten Monat soll sie in Kraft treten. Die Neuregelung verbietet unter anderem das Umgehen eines Kopierschutzes und schränkt das Recht auf Privatkopien ein. Diese Kopien sind nach dem neuen Gesetz nur dann legal, wenn eine nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird.
Das neue Gesetz soll auch Klarheit bei Dateitauschbörsen schaffen - bislang eher eine rechtliche Grauzone. "Wer - ganz gleich ob gewerblich oder privat, entgeltlich oder unentgeltlich - Musik, Filme oder Computerspiele im Internet zum Download anbietet und verbreitet, ohne hierzu berechtigt zu sein, macht sich strafbar", betonte Justizministerin Zypries.
Für PC- und Internet-Nutzer ergeben sich im nächsten Monat wesentliche Änderungen: In den Medien (Zeitschriften, TV, Online-Magazine) dürfen beispielsweise keine Workshops mehr darüber veröffentlicht werden, wie ein Kopierschutz umgangen werden kann. Auch Programme, die darauf abzielen, einen Kopierschutz zu umgehen, sind künftig illegal - damit auch Testberichte und Downloads. Herstellern und Anbietern drohen bis zu drei Jahre Gefängnis. Wer die Software benutzt, soll ebenfalls belangt werden können. Verbotsgefahr besteht beispielsweise bei bekannten Programmen wie CloneCD, Moviejack, Gamejack, DVDx, DaVideo oder Alcohol.
Dürfen Dateien aus Tauschbörsen wie Kazaa oder eMule heruntergeladen werden? Nein. Sich Software per eMule, Kazaa oder anderen P2P-Netzwerken zu besorgen, ist schlicht Piraterie. Es ist und bleibt verboten.
Was kann mir passieren, wenn ich Software oder Spiele herunterlade und installiere, für die ich keine Lizenz habe? Man kann wegen Urheberrechtsverletzung belangt werden. Konkret heißt dies, dass man als Schadenersatz das Doppelte der üblichen Lizenzgebühren für das jeweilige Programm bezahlen muss.
Darf ich Filme oder Musik aus Tauschbörsen herunterladen? Nein. Künftig dürfen kopiergeschützte Musik-Dateien oder Filme nicht mehr heruntergeladen werden. Einen guten Glauben (nach dem Motto: "Ich habe aber geglaubt, dass es nicht geschützt war...") gibt es im Urheberrecht nicht.
Darf ich Dateien bei Kazaa, eMule und Co anbieten? Eigene Dateien selbstverständlich. Fremde Software, Filme oder Musik nicht. Daran ändert sich durch das neue Urheberrecht nichts.
Darf ich Sicherungskopien von Software machen, die ich gekauft habe? Ja, auch von DVDs und CDs durfte und darf man in Zukunft eine Kopie für den eigenen Gebrauch machen. Dies soll zukünftig verboten sein, wenn dadurch ein Kopierschutz umgangen wird. Echte 1:1 Kopien werden wohl auch bei bestehendem Kopierschutz erlaubt
Darf ich Freunden eine selbstgebrannte CD mit meinen Lieblingssongs schenken? Ja, wenn es sehr enge Freunde sind. Allerdings dürfen die Kopien nur vom Original angefertigt werden. Maximal erlaubt sind derzeit sieben Kopien - zukünftig sollen nur noch drei erlaubt sein.
Darf ich Sicherheitskopien tauschen? Nein. Das Anbieten im Internet oder per Tauschbörse ist in jedem Fall verboten. Dabei ist es auch egal, ob die CD kopiergeschützt war oder nicht. Übrigens: Während die Staatsanwaltschaften und die Musikindustrie gegen Downloader derzeit nur selten vorgehen, wird gegen Anbieter von CDs und Filmen aktiv vorgegangen. Im Grunde kann jede IP-Adresse festgestellt werden. Um dann den Inhaber des Anschlusses zu ermitteln, ist es nur ein kleiner Schritt.
Darf ich mir Software zum Kopieren von DVDs und CDs besorgen und benutzen? Ja. Die Software an sich ist nicht verboten. Eventuell macht sich der Hersteller der Software schadenersatzpflichtig oder strafbar, wenn der einzige Zweck der Software in der Umgehung eines Kopierschutzes liegt. Da es auch ungeschützte CDs und DVDs gibt, ist eine Software, die CDs und DVDs kopiert, nicht grundsätzlich verboten.
Darf ich Software herunterladen, die einen Kopierschutz umgeht? Ja. Nur der Hersteller macht sich schadenersatzpflichtig und eventuell auch strafbar. Ein Benutzer, der sich ein solches Programm aus dem Netz runterlädt, dem Gesetzeswortlaut nach nicht.
Dürfen noch Kopierprogramme für Musik oder Video verkauft werden? Sie werden zukünftig verboten sein. Zumindest wenn ihr Zweck darin besteht, den Kopierschutz von CDs / DVDs zu knacken. Auch in anderen EU-Ländern dürfen solche Kopierprogramme nicht mehr verkauft werden. Außerhalb der EU werden sie auch weiterhin erhältlich sein.
Darf ich Hyperlinks zu Kopierprogrammen für Musik oder Video setzen? Nein. In Deutschland sollte man auf seiner Website Links auf solche Programme vermeiden. Man macht sich sonst schadenersatzpflichtig.
Welche Software darf ich auf meiner privaten Homepage noch anbieten? Will man fremde Software auf seiner Homepage anbieten, braucht man die Genehmigung des Herstellers. Hat er sie bereits erteilt, steht das oft im ReadMe oder License File - zum Beispiel bei Freeware oder Shareware. Ansonsten muss der Autor um Erlaubnis gefragt werden. Generell verboten ist es, gekaufte Software oder Programmpakete anzubieten. Das gilt auch für Musikfiles oder Filme.
Труд из обезьяны создал человека, он же превратит его в лошадь
Das neue Gesetz soll auch Klarheit bei Dateitauschbörsen schaffen - bislang eher eine rechtliche Grauzone. "Wer - ganz gleich ob gewerblich oder privat, entgeltlich oder unentgeltlich - Musik, Filme oder Computerspiele im Internet zum Download anbietet und verbreitet, ohne hierzu berechtigt zu sein, macht sich strafbar", betonte Justizministerin Zypries.
Für PC- und Internet-Nutzer ergeben sich im nächsten Monat wesentliche Änderungen: In den Medien (Zeitschriften, TV, Online-Magazine) dürfen beispielsweise keine Workshops mehr darüber veröffentlicht werden, wie ein Kopierschutz umgangen werden kann. Auch Programme, die darauf abzielen, einen Kopierschutz zu umgehen, sind künftig illegal - damit auch Testberichte und Downloads. Herstellern und Anbietern drohen bis zu drei Jahre Gefängnis. Wer die Software benutzt, soll ebenfalls belangt werden können. Verbotsgefahr besteht beispielsweise bei bekannten Programmen wie CloneCD, Moviejack, Gamejack, DVDx, DaVideo oder Alcohol.
Dürfen Dateien aus Tauschbörsen wie Kazaa oder eMule heruntergeladen werden? Nein. Sich Software per eMule, Kazaa oder anderen P2P-Netzwerken zu besorgen, ist schlicht Piraterie. Es ist und bleibt verboten.
Was kann mir passieren, wenn ich Software oder Spiele herunterlade und installiere, für die ich keine Lizenz habe? Man kann wegen Urheberrechtsverletzung belangt werden. Konkret heißt dies, dass man als Schadenersatz das Doppelte der üblichen Lizenzgebühren für das jeweilige Programm bezahlen muss.
Darf ich Filme oder Musik aus Tauschbörsen herunterladen? Nein. Künftig dürfen kopiergeschützte Musik-Dateien oder Filme nicht mehr heruntergeladen werden. Einen guten Glauben (nach dem Motto: "Ich habe aber geglaubt, dass es nicht geschützt war...") gibt es im Urheberrecht nicht.
Darf ich Dateien bei Kazaa, eMule und Co anbieten? Eigene Dateien selbstverständlich. Fremde Software, Filme oder Musik nicht. Daran ändert sich durch das neue Urheberrecht nichts.
Darf ich Sicherungskopien von Software machen, die ich gekauft habe? Ja, auch von DVDs und CDs durfte und darf man in Zukunft eine Kopie für den eigenen Gebrauch machen. Dies soll zukünftig verboten sein, wenn dadurch ein Kopierschutz umgangen wird. Echte 1:1 Kopien werden wohl auch bei bestehendem Kopierschutz erlaubt
Darf ich Freunden eine selbstgebrannte CD mit meinen Lieblingssongs schenken? Ja, wenn es sehr enge Freunde sind. Allerdings dürfen die Kopien nur vom Original angefertigt werden. Maximal erlaubt sind derzeit sieben Kopien - zukünftig sollen nur noch drei erlaubt sein.
Darf ich Sicherheitskopien tauschen? Nein. Das Anbieten im Internet oder per Tauschbörse ist in jedem Fall verboten. Dabei ist es auch egal, ob die CD kopiergeschützt war oder nicht. Übrigens: Während die Staatsanwaltschaften und die Musikindustrie gegen Downloader derzeit nur selten vorgehen, wird gegen Anbieter von CDs und Filmen aktiv vorgegangen. Im Grunde kann jede IP-Adresse festgestellt werden. Um dann den Inhaber des Anschlusses zu ermitteln, ist es nur ein kleiner Schritt.
Darf ich mir Software zum Kopieren von DVDs und CDs besorgen und benutzen? Ja. Die Software an sich ist nicht verboten. Eventuell macht sich der Hersteller der Software schadenersatzpflichtig oder strafbar, wenn der einzige Zweck der Software in der Umgehung eines Kopierschutzes liegt. Da es auch ungeschützte CDs und DVDs gibt, ist eine Software, die CDs und DVDs kopiert, nicht grundsätzlich verboten.
Darf ich Software herunterladen, die einen Kopierschutz umgeht? Ja. Nur der Hersteller macht sich schadenersatzpflichtig und eventuell auch strafbar. Ein Benutzer, der sich ein solches Programm aus dem Netz runterlädt, dem Gesetzeswortlaut nach nicht.
Dürfen noch Kopierprogramme für Musik oder Video verkauft werden? Sie werden zukünftig verboten sein. Zumindest wenn ihr Zweck darin besteht, den Kopierschutz von CDs / DVDs zu knacken. Auch in anderen EU-Ländern dürfen solche Kopierprogramme nicht mehr verkauft werden. Außerhalb der EU werden sie auch weiterhin erhältlich sein.
Darf ich Hyperlinks zu Kopierprogrammen für Musik oder Video setzen? Nein. In Deutschland sollte man auf seiner Website Links auf solche Programme vermeiden. Man macht sich sonst schadenersatzpflichtig.
Welche Software darf ich auf meiner privaten Homepage noch anbieten? Will man fremde Software auf seiner Homepage anbieten, braucht man die Genehmigung des Herstellers. Hat er sie bereits erteilt, steht das oft im ReadMe oder License File - zum Beispiel bei Freeware oder Shareware. Ansonsten muss der Autor um Erlaubnis gefragt werden. Generell verboten ist es, gekaufte Software oder Programmpakete anzubieten. Das gilt auch für Musikfiles oder Filme.
Труд из обезьяны создал человека, он же превратит его в лошадь