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Болталки летние! Новые!

03.08.15 10:49
Re: Болталки летние! Новые!
 
  Hai2015 прохожий
Система та же самая, что и при импорте из любой страны не-ЕС.
Beim Einkauf von Artikeln im Ausland fallen in vielen Fällen zusätzliche Kosten für die Einfuhr der Waren an. Hierbei ist grundsätzlich zwischen der Einfuhr aus Ländern der Europäischen Gemeinschaft und Drittländern zu unterscheiden. Eine Übersicht dazu finden Sie auf den Internetseiten des deutschen Zolls.
Sitzt der Verkäufer außerhalb der Europäischen Union, so fällt in der Regel für den Import eine Reihe von Abgaben an:
- Zoll
- Einfuhrumsatzsteuer
- bei manchen Waren eine besondere Verbrauchssteuer (z.B. bei alkoholischen Getränken oder bei Kaffee)
1. Zollgebühren
Bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern, d.h. Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, fallen in der Regel Zollgebühren und die sog. Einfuhrumsatzsteuer an.
Die Höhe der Zollgebühren hängt vom anzuwendenden Zollsatz und vom Zollwert ab. Hierbei kommt es darauf an, um was für eine Ware es sich handelt aus welchem Drittland sie eingeführt wird.
Ausführliche Informationen zu den Zollgebühren und Beispiele finden Sie hier .
2. Einfuhrumsatzsteuer
Die Einfuhr von Waren aus einem Drittland in die Bundesrepublik Deutschland unterliegt darüber hinaus in der Regel der Einfuhrumsatzsteuer. Die Einfuhrumsatzsteuer wird bei der Einfuhr der Ware von der Bundeszollverwaltung erhoben. Hierbei ist es unerheblich, ob die Einfuhr durch ein Unternehmen oder durch eine Privatperson erfolgt.
Der Regelsteuersatz der Einfuhrumsatzsteuer entspricht dem der deutschen Mehrwertsteuer. Er beträgt in der Regel 19 % und ermäßigt sich bei bestimmen Waren (insbesondere Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Kunstgegenstände) auf 7 %.
Bestimmte Sendungen sind allerdings von den Einfuhrabgaben (Zoll und/oder Einfuhrumsatzsteuer) befreit:
Geschenksendungen von Privat an Privat Private Postsendungen, deren Wert nicht über 45,00 EUR liegt, sind einfuhrabgabenfrei. Dies gilt allerdings nur dann, wenn es sich um eine Geschenksendung handelt, für die der Empfänger an den Versender keine Bezahlung leistet und die ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch im Haushalt des Empfängers bestimmt sind.
Waren, die Sie über den eBay-Marktplatz gekauft haben, fallen daher nicht unter diese Ausnahme.
Weitere Informationen finden Sie hier .
Sendungen mit geringem Wert Postsendungen mit Waren, deren Wert nicht höher ist als 22,00 EUR, sind einfuhrabgabenfrei. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich beim Versender um eine Privatperson oder einen Unternehmer handelt.
Von dieser Befreiung sind allerdings ausgeschlossen:
Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke,
Tabakwaren,
Röstkaffee oder löslichen Kaffee oder
Parfüms und Eau de Toilette.
Sendungen mit einem Wert zwischen 22,00 EUR und 150,00 EUR sind zwar zollfrei, aber nicht frei von Einfuhrumsatzsteuer.
 

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