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DOUGLAS BOX - 2014 (3)
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in Antwort dellaros 26.05.14 10:14
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Нет такого закона. Есть закон, что обратно принять обязанны, а вот за чей счёт пересылка - это по кауффертрагу
Нет такого закона. Есть закон, что обратно принять обязанны, а вот за чей счёт пересылка - это по кауффертрагу
Да что Вы? А о Fernabsatz-Gesetz не слышали?
Der Käufer hat nicht einmal die Rücksendekosten zu tragen. Dies gilt jedenfalls immer dann, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers
zu den Rücksendekosten nichts aussagen oder wenn statt des Widerrufsrechtes von einem Rückgaberecht die Rede ist. Bei einem Rückgaberecht muss
die Ware innerhalb der Frist zurückgeschickt werden (Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.) Beim Widerrufsrecht muss der Kunde
innerhalb der Frist erst einmal nur die Widerrufserklärung schriftlich zusenden und dann allerdings auch die Ware. Die Kosten der Rücksendung müssen
nur im Fall des Widerrufsrechtes getragen werden und nur dann, wenn in den Allgemeinen Versandbedingungen des Händlers etwas davon steht.
Der Händler darf die Rücksendekosten auch nicht für alle Fälle dem Verbraucher auferlegen, sondern nur abhängig vom Wert der zurückzusendenden Ware.
Liegt der über 40 Euro, trägt der Händler die Kosten.
http://www.fernabsatz-gesetz.de/grundlagen/umtauschen/umtauschrecht.htm
Хорошо всё уметь, но не дай Бог всё самой делать...