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Где взять справку для социала о получении пенсии в
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storojil местный житель
в ответ mosche2000 20.06.07 10:26, Последний раз изменено 20.06.07 11:44 (storojil)
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Это только в теории, на практике до этого скорее всего дело не дойдет
Это только в теории, на практике до этого скорее всего дело не дойдет
конечно дойдет! я знаю около 30 человек В одном Кельне до которых дошло, а до остальных дойдет чуть попозже
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine seit dem 1. Januar 2003 in Deutschland bestehende bedarfsorientierte soziale Leistung zur Sicherstellung des Lebensunterhalts, ähnlich der Sozialhilfe. Personen, die durch Alter oder Erwerbsminderung auf Dauer aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, erhalten damit eine Leistung, mit der das soziokulturelle Existenzminimum gedeckt werden kann.
Einkommens- und Vermögensanrechnung
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben die berechtigten Personen nur, soweit der Lebensunterhalt nicht aus dem Einkommen und/oder dem Vermögen sichergestellt werden kann. Der Einkommens- und Vermögenseinsatz richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften der Sozialhilfe, wird also nicht für die Grundsicherung modifiziert (╖ 41 Abs. 2 SGB XII). Der Einkommenseinsatz richtet sich nach ╖ 82 SGB XII und der dazu ergangenen Durchführungsverordnung. Demnach sind im wesentlichen alle im Bedarfszeitraum monatlich zufließenden Einkünfte auf die Grundsicherung anzurechnen. Vom Einkommen sind bestimmte Beträge abzusetzen, vor allem Steuern und Sozialversicherungsbeiträge und weitere mit der Erzielung des Einkommens verbundenen Ausgaben (sog. "bereinigtes" Einkommen). Ferner ist ein Anteil von 30% des bereinigten Einkommens aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit abzusetzen, z.B. bei geringfügigen Einkünften neben dem Rentenbezug. Der Absetzungsbetrag darf die Hälfte des Eckregelsatzes, also 347 EUR /2 = 173,50 EUR nicht übersteigen (Neuregelung ab dem 01. Januar 2007). Für Beschäftigte einer Werkstatt für Behinderte gilt eine Sonderregelung zur Berechnung des Absetzungsbetrags. Der Gesetzgeber beabsichtigte, mit der Absetzungsmöglichkeit einen Anreiz für Erwerbstätigkeit und Werkstattbeschäftigung zu schaffen.