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Kinderbetreuungskosten
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в ответ Garten0 04.06.07 18:54
Beteiligung des Arbeitgebers an den Kinderbetreuungskosten
Ihr Arbeitgeber kann die Ihnen entstehenden Betreuungskosten ganz oder teilweise übernehmen. Für diesen Zuschuss müssen dann keine Sozialversicherungsabgaben oder Steuern gezahlt werden wie es beispielsweise bei einer normalen Lohnerhöhung der Fall wäre.
Ihr Arbeitgeber kann die Ihnen entstehenden Betreuungskosten ganz oder teilweise übernehmen. Für diesen Zuschuss müssen dann keine Sozialversicherungsabgaben oder Steuern gezahlt werden wie es beispielsweise bei einer normalen Lohnerhöhung der Fall wäre.
