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Переезд в другой город?

26.05.07 00:10
Re: Переезд в другой город?
 
tanusik коренной житель
в ответ ru777 25.05.07 23:03
Вы такой умный как я посмотрю(извините, не сдержалась...)
В ответ на:
Вам надо найти квартиру в Берлине. Абмельдоваться на старом Джоб центре и анмельдоваться в новом.

Вы наверное не в курсе что хозяин квартиры хочет видить плат╦жоспособность нового жильца, т.е. ему нужно показать лонабрехнунги(где их взять человеку получающему пособие??????)
Отвечаю: а людям, получающим пособие нужно подтверждение от цуштендеге АРГЕ, что они будут оплачивать данную квартиру.
Далее:
АРГЕ не да╦т такого подтвержденя, ибо:
Es liegt jedoch kein wichtiger Grund vor, wenn man
1. Umziehen möchte in eine andere Stadt oder Bundesland, da man meint dort bessere Chancen zu haben einen Job zu finden! Ein solcher Umzug muss dann kostenneutral für die Ämter sein. Zuzüglich muss man sich zuvor auch beim zuständigen Amt der neuen Stadt über die örtlich angemessene Miethöchstgrenze informieren und vor Abschluss eines Mietvertrages diesen dort vorlegen und schriftlich "absegnen" lassen. Man muss/sollte einen solchen Umzug immer mit dem derzeitig und dem künftig zuständigen Amt sehr genau absprechen (alles immer nur schriftlich), nur so lassen sich Probleme im Vorfeld schon ausräumen!
2. Umziehen möchte in eine andere Stadt oder Bundesland, um dann Freunden oder Verwandten/Familie näher sein zu können! Ein solcher Umzug muss dann kostenneutral für die Ämter sein. Zuzüglich muss man sich zuvor auch beim zuständigen Amt der neuen Stadt über die örtlich angemessene Miethöchstgrenze informieren und vor Abschluss eines Mietvertrages diesen dort vorlegen und schriftlich "absegnen" lassen. Man muss/sollte einen solchen Umzug immer mit dem derzeitig und dem künftig zuständigen Amt sehr genau absprechen (alles immer nur schriftlich), nur so lassen sich Probleme im Vorfeld schon ausräumen!
3. Bei seinen Eltern ausziehen möchte (gilt besonders für ALGII-Bezieher im Alter von 18 - 25 Jahren), nur weil man seine eigene Wohnung haben möchte! Die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern bis zu einem Alter von 25 Jahren ist hier immer vorrangig, insbesondere wenn diese Kinder noch keine
a. abgeschlossene schuliche Ausbildung haben,
b. erste abgeschlossene berufliche Ausbildung haben
(2) 1Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. 2Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind; der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist zu beteiligen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
 

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