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вопрос!!!

26.07.06 22:26
Re: вопрос!!!
 
Ksen4ik местный житель
Ksen4ik
[Steht im Mietvertrag, daß der Mieter keine Hunde oder Katzen halten darf, dann gilt das auch. Das Grundrecht des Mieters auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wird nicht verletzt
Tierhaltung: Katzen
Katzenuringeruch innerhalb einer Wohnung, der nach Auszug der Mieter automatisch wieder verschwindet, rechtfertigt die Verweigerung der Erlaubnis des Vermieters zur Haltung zweier Katzen in der Mietwohnung nicht. Das Halten von Katzen gehört auch in einer Großstadt zum Lebensbereich Wohnen.]
 

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