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in Antwort Lilitschik 16.05.06 08:17
warten sie mal ab, ob ihr ehemann überhaupt mit der berufung durchkommt. bei einer berufung muss er sich schon was gutes einfallen lassen, um damit durch zu kommen. ausserdem können sie bis dahin sich auch zeugen suchen, die für sie aussagen, dass sie keine beziehung mehr haben. oder sie können dem gericht sagen, dass sie einen neuen lebensgefährten haben und ihn als beweis mitbringen.
aber am einfachsten ist es einfach noch ein halbes jahr zu warten, dann sind sie 3 jahre getrennt und die ehe gilt unwiderlegbar als gescheitert.
jemand hat hier geschrieben, dass wenn er mit selbstmord droht, die ehe doch nicht geschieden werden könnte. es stimmt, es gibt eine solche "härteklausel". allerdings müsste dann ihr ehemann durch ein psychologisches gutachten die selbstmordgefährdung beweisen. der staat müsste dann das recht auf scheidung des einen partners gegen das lebensrecht des anderen partners abwägen. das lebensrecht würde natürlich immer überwiegen.
ich habe in einer vorlesung über zwangsvollstreckung noch diese woche einen ähnlichen fall gehabt. da hatte jemand gedroht sich umzubringen, wenn er ein besonderes bild an jemand anderen heraus geben müsste. der professor meinte, dass es nicht sein kann, dass in fällen wo jemand mit selbstmord droht, immer der selbstmordgefährdete gewinnt. sonst könnte das ja jeder so machen, um immer zu gewinnen. daher hat der staat auch die möglichkeit das bild dem selbstmordgefährdeten weg zu nehmen ( bzw. in ihrem fall sie zu scheiden) und ihn in eine psychiatrische anstalt einzuweisen!
aber am einfachsten ist es einfach noch ein halbes jahr zu warten, dann sind sie 3 jahre getrennt und die ehe gilt unwiderlegbar als gescheitert.
jemand hat hier geschrieben, dass wenn er mit selbstmord droht, die ehe doch nicht geschieden werden könnte. es stimmt, es gibt eine solche "härteklausel". allerdings müsste dann ihr ehemann durch ein psychologisches gutachten die selbstmordgefährdung beweisen. der staat müsste dann das recht auf scheidung des einen partners gegen das lebensrecht des anderen partners abwägen. das lebensrecht würde natürlich immer überwiegen.
ich habe in einer vorlesung über zwangsvollstreckung noch diese woche einen ähnlichen fall gehabt. da hatte jemand gedroht sich umzubringen, wenn er ein besonderes bild an jemand anderen heraus geben müsste. der professor meinte, dass es nicht sein kann, dass in fällen wo jemand mit selbstmord droht, immer der selbstmordgefährdete gewinnt. sonst könnte das ja jeder so machen, um immer zu gewinnen. daher hat der staat auch die möglichkeit das bild dem selbstmordgefährdeten weg zu nehmen ( bzw. in ihrem fall sie zu scheiden) und ihn in eine psychiatrische anstalt einzuweisen!