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Vollstreckungsbescheid
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в ответ *sweta* 04.04.06 14:39
Richtigkeitshalber muss man anmerken, dass die "Sachen, die man zum Leben braucht" sehr dehnbarer Begriff ist, so dass unter bestimmten Umständen der Gerichtsvollzieher nach eigenem Ermessen entscheidet, was gepfändet/versteigert wird. Dabei ist es auch wichtig zu wissen, dass in einer "normal" eingerichteten Wohnung nur ganz wenige Sachen in Betracht kommen. So z.B. gehören ein Fernseher (kein Hi-End-Gerät) oder die Kücheneinrichtung in meisten Fällen zur Grusausstattung und dürfen nicht beschlagnahmt werden. Was meistens wegkommt, sind z.B. Wertsachen, wie Gold- und Silberschmuck oder auch Bargeld. ABER: was man nicht findet, kommt auch nicht weg...

Ищите Бога в своем собственном сердце, ибо Его вы не найдете больше нигде.