протечка трубы в квартире
Wasserleitungen in einer Privatwohnung gehören je nach Lage zum Gemeinschafts- oder Sondereigentum. Leitungen, die mehreren Wohnungen dienen, sind Gemeinschaftseigentum und damit Sache der Wohnungseigentümergemeinschaft, selbst wenn sie nur eine einzelne Wohnung versorgen. Wasserleitungen, die ausschließlich eine einzelne Wohnung versorgen, können zum Sondereigentum gehören, wenn sie sich in der Wohnung befinden und eine individuelle Absperrmöglichkeit vorhanden ist.
Gemeinschaftseigentum
Was es ist: Leitungen, die dem gesamten Gebäude oder mehreren Wohnungen dienen (z. B. Hauptabwasserleitungen oder Leitungen, die im Gemeinschaftsbereich verlaufen).
Wichtige Regel: Auch wenn eine Leitung ausschließlich eine einzelne Wohnung versorgt, kann sie zum Gemeinschaftseigentum gehören, insbesondere wenn sie sich im räumlichen Bereich des Gemeinschaftseigentums befindet.
Wer zahlt: Die Kosten für Reparaturen und Instandhaltung trägt die Wohnungseigentümergemeinschaft.
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