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Содержание матери на Grundsicherung im Alter

07.08.25 06:43
Re: Содержание матери на Grundsicherung im Alter
 
риана патриот
риана
in Antwort legende2018 07.08.25 00:36

Die Berechnung des Elternunterhalts bei einem Einkommen von 100.000 Euro oder mehr ist komplex, aber das Angehörigen-Entlastungsgesetz regelt, dass Kinder erst ab diesem Jahreseinkommen unterhaltspflichtig sind. Das bedeutet, dass Kinder mit einem Bruttojahreseinkommen unter 100.000 Euro nicht für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen müssen; das Sozialamt übernimmt dann die Kosten, wenn die Eltern selbst nicht genug Geld haben. Bei einem Einkommen über 100.000 Euro wird das Einkommen des Kindes und gegebenenfalls auch das des Ehepartners herangezogen, um den Unterhaltsbetrag zu ermitteln.

Vereinfachte Berechnung des Elternunterhalts:

  1. Einkommensgrenze: Das Bruttojahreseinkommen des Kindes wird mit 100.000 Euro verglichen.
  2. Einkommensprüfung: Liegt das Einkommen unter 100.000 Euro, entfällt die Unterhaltspflicht.
  3. Einkommensermittlung: Bei einem Einkommen über 100.000 Euro werden alle Einkünfte des Kindes (Bruttolohn, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Vermietung, Verpachtung, Kapitalerträge, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, usw.) berücksichtigt.
  4. Selbstbehalt: Es wird ein Selbstbehalt für das Kind und gegebenenfalls für den Ehepartner abgezogen. Für Verheiratete liegt dieser Selbstbehalt bei einem gemeinsamen Einkommen von über 100.000 Euro bei 3.600 Euro monatlich (2.000 Euro für das Kind und 1.600 Euro für den Ehepartner).
  5. Unterhaltsberechnung: Der Unterhaltsbetrag wird basierend auf dem verbleibenden Einkommen und den individuellen Umständen berechnet. Dabei werden auch die finanziellen Verhältnisse der Eltern berücksichtigt.
  6. Vermögensprüfung: Das Vermögen des Kindes wird in der Regel nicht zur Berechnung herangezogen, kann aber bei der Deckung der Pflegekosten eine Rolle spielen, wenn das Einkommen nicht ausreicht.

Wichtige Punkte:

  • Das Einkommen des Schwiegerkindes wird nicht direkt zur Berechnung des Elternunterhalts herangezogen, kann aber indirekt über die Berechnung des Selbstbehalts für das Kind eine Rolle spielen.
  • Es ist ratsam, sich bei Fragen zum Elternunterhalt rechtlich beraten zu lassen, da die individuelle Situation jedes Kindes und seiner Eltern berücksichtigt werden muss.
  • Das Sozialamt kann zunächst die Pflegekosten übernehmen und später von den unterhaltspflichtigen Kindern den Betrag zurückfordern.
  • Beispiel:

Ein Kind verdient 120.000 Euro brutto im Jahr. Es ist verheiratet. Nach Abzug des Selbstbehalts von 3.600 Euro (2.000 für das Kind und 1.600 für den Ehepartner) und weiterer berücksichtigungsfähiger Kosten, wird der Unterhaltsbetrag für die Eltern ermittelt. Das Vermögen des Kindes wird dabei nicht direkt zur Berechnung herangezogen, kann aber eine Rolle spielen, wenn das Einkommen nicht ausreicht.

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