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Abfindung

04.08.25 19:33
Re: Abfindung
 
wetas1975 коренной житель

ответ адвоката пришёл:


da im Prozessvergleich keine bestimmte Zahlungsfrist vereinbart worden ist, sind die Zahlungsansprüche gemäß § 271 BGB grundsätzlich sofort fällig. Ich gehe mal davon aus, dass Sie mit dem nächsten Gehaltslauf die Zahlungen erhalten werden.

Mit freundlichen Grüßen

 

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