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Mieterhöhung oder Nutzungsentschädigung
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в ответ aaa-elita Вчера, 12:48
я тоже вашего мнения.
ГПТ говорит следующее
Ja, eine Mieterhöhung nach einer Kündigung, insbesondere wenn bereits ein Gerichtsprozess wegen Nutzungsentschädigung läuft, kann sich nachteilig für den Vermieter auswirken – insbesondere hinsichtlich der Glaubwürdigkeit der Eigenbedarfskündigung und der Höhe der geforderten Nutzungsentschädigung.
Warum das problematisch sein kann:
1. Eigenbedarfskündigung bedeutet: Mietverhältnis ist beendet
Nach einer wirksamen Eigenbedarfskündigung ist das Mietverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist beendet.
Danach schuldet der Mieter keine Miete mehr, sondern ggf. Nutzungsentschädigung (§ 546a BGB).
Eine Mieterhöhung nach Kündigung wirkt so, als würde der Vermieter das Mietverhältnis doch noch als fortbestehend behandeln – das kann widersprüchlich wirken.
2. Signal an das Gericht
Wenn der Vermieter erst kündigt und dann (nach Ablauf der Kündigungsfrist) noch eine Mieterhöhung verlangt, könnte das Gericht darin ein indirektes Zeichen sehen, dass der Eigenbedarf doch nicht so dringend ist – oder dass die Kündigung vielleicht vorgeschoben war.
Gerade im Prozess um Nutzungsentschädigung wird das Gericht auch die Angemessenheit der geforderten Zahlung prüfen. Eine Mieterhöhung kann da negativ ausgelegt werden.
3. Verfahrensstrategie
In einem laufenden Prozess auf Räumung oder Nutzungsentschädigung ist es in der Regel nicht ratsam, eine Mieterhöhung auszusprechen, da das die Argumentationslinie verwässern oder als Widerspruch zur Eigenbedarfslage gewertet werden kann.
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Fazit:
Ja, eine Mieterhöhung nach einer Kündigung wegen Eigenbedarfs (und während eines Prozesses auf Nutzungsentschädigung) kann schädlich sein – sowohl taktisch als auch in Bezug auf die Glaubwürdigkeit. In dieser Situation ist Vorsicht geboten, und es wäre ratsam, das weitere Vorgehen mit einem Fachanwalt für Mietrecht abzustimmen.